ExtraBooking Geschäftsbedingungen für Anbieter

  1. ExtraBooking. Extrabooking bietet Anbietern von Waren und Dienstleistungen ein System für Leistungs- und Wertgutscheine, Promotions und Kundenkarten. In dem System können Anbieter Gutscheine, Prepaid-Karten, Kundenkarten und Promotions anlegen und verwalten bzw. bei Gutscheinen diese zudem über Extrabooking verkaufen.Der genaue Funktionsumfang ergibt sich aus der Funktionsübersicht und aus der Demoversion. Die Kosten für die Nutzung von Extrabooking berechnen sich gemäß der Kostenübersicht und der ausgewählten Vertragsstufe. Funktionsübersicht, Demoversion und Kostenübersicht stellen einen integralen Bestandteil des Vertrages zwischen Extrabooking und dem Anbieter dar.
  2. Gutscheine. Extrabooking kauft bei Anbietern Gutscheine für Leistungen der Anbieter ein und verkauft die Gutscheine im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an die Gutscheinkäufer.Es gibt reine Wertgutscheine sowie kombinierte Leistungs- und Wertgutscheine.Die Anbieter sind ausschließlich Unternehmer wie beispielsweise Hotels, Restaurants, Dienstleistungsunternehmen oder Händler. Die Gutscheinkäufer können Verbraucher oder Unternehmer sein.
  3. Gutscheinerstellung. Extrabooking bietet ein System zur Erstellung und Verwaltung von Gutscheinen durch die Anbieter. Der Anbieter ist bei der Definition von Gutscheininhalt und Gutscheinpreis im Rahmen der Gesetze vollkommen frei.
    Der Anbieter ist zur Nutzung von Extrabooking nur dann berechtigt, wenn er die notwendige Bonität aufweist, um die Einlösung der Gutscheine durch die Gutscheinkäufer zu gewährleisten. Extrabooking ist berechtigt, dies durch die Einholung von Auskünften zu kontrollieren. Der Anbieter verpflichtet sich zudem, bei der Erstellung von Leistungsgutscheinen nur Leistungen anzubieten, zu deren Einlösung er auch über die gesamte Gutscheinlaufzeit in der Lage ist.Mit der Erstellung des Gutscheins erteilt der Anbieter Extrabooking die Berechtigung zum Kauf und Weiterverkauf der Gutscheine.
  4. Gutscheinverkauf. Die Gutscheine werden von Extrabooking im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu dem von dem Anbieter definierten Preis zum Verkauf angeboten.
    Zum Kauf der Gutscheine wählt der Gutscheinkäufer die gewünschten Gutscheine aus, gibt seine Kontaktdaten und Zahlungsdaten ein und bezahlt mittels einer der angegebenen Zahlungsmittel.
    Wenn ein Gutscheinkäufer bei Extrabooking einen Gutschein kauft, kauft Extrabooking dien Gutschein bei dem jeweiligen Anbieter und verkauft den Gutschein direkt an den Gutscheinkäufer weiter.
    ExtraBooking stellt die Gutscheine nach Kaufabschluss und nach vollständiger Bezahlung durch den Gutscheinkäufer aus. Am Gutschein sind der Wert des Gutscheins und der Gutscheincode, bei Leistungsgutscheinen zusätzlich eine Beschreibung der Leistung abgedruckt.
  5. Gutscheinarten. Jeder über ExtraBooking bezogene Gutschein hat die Funktion eines Wertgutscheins.Der Wert des Wertgutscheins entspricht dem durch den Gutscheinkäufer bei ExtraBooking für den Wertgutschein bezahlten Kaufpreis. Der Gutscheinkäufer ist berechtigt, beim Anbieter Leistungen im Wert des Wertgutscheins zu beziehen. Dies kann je nach Gutschein auf bestimmte Leistungsarten begrenzt sein oder alle Leistungen des Anbieters umfassen.
    Der Wert des Wertgutscheins muss nicht auf einmal, sondern kann auch nur teilweise eingelöst werden. Bei nur teilweiser Einlösung verfällt der Restwert nicht, sondern bleibt erhalten und kann später eingelöst werden.
    Der Wertgutschein verjährt entsprechend den gesetzlichen Vorschriften.Zusätzlich zur Funktion als Wertgutschein kann ein Gutschein die Funktion eines Leistungsgutscheins haben.Ein Leistungsgutschein berechtigt den Gutscheinkäufer zur Inanspruchnahme der im Leistungsgutschein definierten Leistung. Die tatsächliche Leistung des Anbieters darf von der definierten Leistung und insbesondere von der Darstellung auf Fotos geringfügig bzw. beim Vorliegen guter Gründe auch weitergehend abweichen.
    Die Einlösung eines Leistungsgutscheins kann an die Einhaltung bestimmter Fristen oder Bedingungen gebunden sein, ansonsten verjährt der Leistungsgutschein entsprechend den gesetzlichen Vorschriften. Der Gutscheinkäufer ist selbst verantwortlich, sicherzustellen, dass er etwaige Fristen und Bedingungen einhalten kann.
    Verfällt ein Leistungsgutschein aufgrund der Nichteinhaltung von Fristen oder Bedingungen, so ist der Gutschein immer noch als Wertgutschein gültig.
  6. Gutscheineinlösung. Die Gutscheine berechtigen die Gutscheinkäufer zur Einlösung des Wertes bzw. bei Leistungsgutscheinen zur Inanspruchnahme der Leistungen beim jeweiligen Anbieter zu dessen Geschäftsbedingungen. Eine Einlösung von Gutscheinen bei ExtraBooking ist in keinem Fall möglich.Zur Einlösung des Gutscheins ist die ausgedruckte oder digitale Vorlage des Gutscheins beim Anbieter notwendig. Der Anbieter gibt zur Einlösung des Gutscheins den Gutscheincode in das Extrabooking-System ein, um so die Gültigkeit des Gutscheins zu prüfen und diesen zu entwerten.Ein Gutschein kann nur entweder als Wertgutschein oder als Leistungsgutschein eingesetzt werden.
    Wird der Leistungsteil in Anspruch genommen, ist der Gutschein vollständig eingelöst. Eine zusätzliche Inanspruchnahme des Wertes ist nicht mehr möglich.
    Ist die Einlösung der Leistung an eine Frist oder Bedingung gebunden und wird diese Frist versäumt oder ist die Bedingung nicht mehr realisierbar, dann verfällt der Leistungsteil des Gutscheins. Der Wertteil des Gutscheins wird davon nicht berührt. Der Gutschein ist dann immer noch ein Wertgutschein.
    Wird auch nur ein Teil des Werts in Anspruch genommen, kann der Leistungsteil nicht mehr eingelöst werden. Der Gutschein hat dann bis zum vollständigen Verbrauch des Werts nur noch die Funktion des Wertgutscheins.Eine Barablöse der Gutscheine ist weder bei ExtraBooking noch beim Anbieter möglich.
  7. Übertragung der Gutscheine. Alle Gutscheine sind vom Gutscheinkäufer frei an einen Dritten übertragbar.
  8. Haftung für die Gutscheine. ExtraBooking haftet nur für die Verität des Gutscheins, also dass das im Gutschein verbriefte Recht auf Leistung auch tatsächlich besteht.ExtraBooking haftet jedoch nicht für die Bonität des Gutscheins, also für das Bonitäts- und Insolvenzrisiko des Anbieters, und auch nicht für die Qualität der Leistungen des Anbieters. Ausgenommen davon sind Bonitäts- und Insolvenzrisiken und Qualitätsmängel, die ExtraBooking zum Zeitpunkt des Gutscheinverkaufs kennen hätte müssen.Der Gutscheinkäufer ist für die sichere Verwahrung des Gutscheincodes selbst verantwortlich.
  9. Rückgabe oder Sperre von Gutscheinen. Im Verlustfall ist eine Sperre des Gutscheincodes durch ExtraBooking nicht möglich, da ExtraBooking aufgrund der freien Übertragbarkeit der Gutscheine über keine Möglichkeiten zur Kontrolle verfügt, wer zum Zeitpunkt einer etwaigen Sperranforderung der rechtmäßige Besitzer des Gutscheins bzw. über diesen verfügungsberechtigt ist.Eine Rückgabe von Gutscheinen an ExtraBooking ist nicht möglich. Ausgenommen davon ist eine Rückgabe im Rahmen des gesetzlichen Widerrufsrechts im Fernabsatz durch den Gutscheinkäufer.
  10. Zahlung für den Verkauf der Gutscheine. Extrabooking erhält für den Verkauf des Gutscheins vom Anbieter eine von der Vertragsstufe abhängige Verkaufsprovision. Extrabooking zieht diese Verkaufsprovision direkt vom Verkaufserlös ab.Der restliche Verkaufserlös wird nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist für Konsumenten spätestens zum Ende des auf den Kauf des Gutscheins folgenden Monats an den Anbieter zur Auszahlung gebracht.
  11. Prepaid-Karten. Prepaid-Karten funktionieren im Wesentlichen wie Wertgutscheine. Prepaid-Karten werden jedoch direkt vom Anbieter im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an dessen Kunden verkauft. Extrabooking stellt hierzu lediglich die Softwarelösung zur Ausstellung und Verwaltung der Prepaidkarten sowie die physischen Prepaidkarten zur Verfügung.
  12. Kundenkarten. Kundenkarten bieten Funktionen zur Verwaltung von Kundendaten. Kundenkarten werden direkt vom Anbieter an dessen Kunden ausgegeben. Extrabooking stellt hierzu lediglich die Softwarelösung zur Ausstellung und Verwaltung der Kundenkarten sowie die physischen Kundenkarten zur Verfügung.
  13. Promotions. Extrabooking bietet eine Funktion für Promotions. Der Anbieter verpflichtet sich, bei der Nutzung der Promotion-Funktion alle rechtlichen Rahmenbedingungen einzuhalten und Extrabooking diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
  14. AGB. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ExtraBooking.
  15. Datenschutz. Es gilt die Datenschutzerklärung von ExtraBooking.

Datenschutzerklärung

der ExtraBooking GmbH, im Folgenden kurz ExtraBooking genannt.

  1. Datenschutz
    1. Datenschutz durch ExtraBooking. Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Auftraggebers bzw. dessen betroffene Mitarbeiter durch ExtraBooking zum Zweck der Vertragserfüllung erfolgt auf Grundlage der freiwilligen Einwilligung des Auftraggebers (z.B. bei besonderen Kategorien personenbezogener Daten), des bestehenden Vertragsverhältnisses sowie gesetzlicher Vorschriften.
      Es besteht keine Verpflichtung zur Erteilung der Einwilligung (z.B. bei besonderen Kategorien personenbezogener Daten) und zum Abschluss des Vertrages. Die Nichterteilung der Einwilligung bzw. das Unterbleiben des Vertragsabschlusses hätte jedoch zur Folge, dass der Auftrag nicht übernommen werden kann.
    2. Weiterverarbeitung. Es erfolgt eine mit dem Zweck der Vertragserfüllung zu vereinbarende Weiterverarbeitung der Daten durch ExtraBooking zum Zweck des Direktmarketings in nicht einwilligungspflichtigen Formen wie dem adressierten postalischen Versand von Werbung.
      Eine Weiterverarbeitung zum Zweck des Direktmarketings in einwilligungspflichtigen Formen wie dem elektronischen Versand von Werbung oder der Schaltung personenbezogener Werbeanzeigen erfolgt nur aufgrund der Grundlage einer zusätzlichen freiwilligen Einwilligung des Auftraggebers. Zur Erteilung der Einwilligung besteht keine Verpflichtung. Die Nichterteilung der Einwilligung hätte nur zur Folge, dass der Auftraggeber keine Werbung in einwilligungspflichtigen Formen erhält.
    3. Weitergabe. Sämtliche Daten unterliegen der vereinbarten bzw. gesetzlichen Verpflichtung zur Verschwiegenheit und dem Schutz personenbezogener Daten. Eine Weitergabe der Daten des Auftraggebers erfolgt, abgesehen von der Weitergabe an wirtschaftstypische Empfänger wie Banken, Steuerberater, Rechtsanwälte, Versanddienstleister etc., nur aufgrund gesetzlicher Grundlage bzw. in Abstimmung mit dem Auftraggeber.
    4. Weltweite Verarbeitung. Der Auftraggeber willigt in die weltweite Verarbeitung seiner Daten, insbesondere zum Zweck des Remote-Zugriffs durch ExtraBooking zum Zweck auftragsbezogener Verarbeitungsvorgänge, z.B. in Notfällen während Dienstreisen von ExtraBooking, ein.
    5. Speicherdauer. Die Daten des Auftraggebers werden zum Zweck der Dokumentation und der Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen bis zu maximal dreißig Jahre nach Abschluss der Aufträge gespeichert.
    6. Widerrufsrecht. Der Auftraggeber hat das Recht, seine Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Im Fall der schriftlichen Erteilung der Einwilligung kann der Widerruf nur schriftlich erfolgen, im Fall der Einwilligung in den Erhalt elektronischer Werbung kann dies gegebenenfalls auch durch Klick auf den Abmeldelink erfolgen. In diesem Fall wird die Verarbeitung, sofern keine andere Rechtsgrundlage besteht, eingestellt. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf verarbeiteten Daten wird durch den Widerruf nicht berührt.
    7. Widerspruchsrecht. Der Auftraggeber hat das Recht, der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zum Zweck der Direktwerbung zu widersprechen. Im Fall des Widerspruchs werden Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr zum Zweck der Direktwerbung verarbeitet.
    8. Betroffenenrechte. Der Auftraggeber bzw. dessen betroffene Mitarbeiter haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung ihrer personenbezogenen Daten, das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, das Recht auf Datenübertragbarkeit und das Recht zur Beschwerde bei der Datenschutzbehörde (Österreichische Datenschutzbehörde, Wickenburggasse 8, 1080 Wien, Telefon: +43 1 531 15 – 202525, E-Mail: dsb@dsb.gv.at).
  2. Schlussbestimmungen.
    1. AGB. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ExtraBooking.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der ExtraBooking GmbH, im Folgenden kurz ExtraBooking genannt.

  1. Geltung
    1. Vertragsgrundlagen. ExtraBooking schließt ihre Verträge und erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage ihrer schriftlichen Angebote, sowie der jeweils gültigen Fassung etwaiger in das Angebot einbezogener Beschreibungen von Waren oder Dienstleistungen (z.B. individuelle Pflichtenhefte oder allgemeine Produktfolder), Preislisten sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
      Die Beschreibungen von Waren oder Dienstleistungen, Preislisten und Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit diese nicht bloß projektspezifisch sind (z.B. individuelles Pflichtenheft) für alle Rechtsbeziehungen zwischen ExtraBooking und dem Auftraggeber und liegen sohin ab dem ersten Vertragsabschluss automatisch allen weiteren Vertragsabschlüssen zwischen ExtraBooking und dem jeweiligen Auftraggeber in der jeweils aktuellsten Fassung zugrunde, auch wenn auf diese Preislisten, Produktbeschreibungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht mehr ausdrücklich Bezug genommen wird.
    2. Zukünftige Änderungen. Änderungen der Beschreibungen von Waren oder Dienstleistungen, Preislisten und Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ExtraBooking werden dem Auftraggeber schriftlich bekanntgegeben und gelten als vereinbart, wenn Unternehmer nicht binnen zwei und Konsumenten nicht binnen vier Wochen widersprechen. Ab Gültigkeit der neuen Vereinbarung gelten die Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für alle anderen noch laufenden Verträge.
    3. Zusatzvereinbarungen. Alle Formen von Zusatzvereinbarungen, sowohl vor Vertragsabschluss als auch während der Vertragslaufzeit bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Das gilt gegenüber Unternehmern auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.
    4. Vertragsbestandteile von Seiten des Auftraggebers. Von Seiten des Auftraggebers kommende Vorgaben betreffend den Leistungsinhalt, wie Lastenhefte, werden selbst bei Kenntnis von ExtraBooking nur dann Vertragsbestandteil, wenn diese von ExtraBooking in das Angebot integriert oder von ExtraBooking zum Beispiel durch Verweise auf diese Vorgaben sonst ausdrücklich akzeptiert werden.
      Von Seiten des Auftraggebers kommende rechtsgestaltende Elemente, wie Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Vertragsklauseln, werden selbst bei Kenntnis von ExtraBooking nur dann wirksam, wenn diese von ExtraBooking mit einem diese Rechtstexte ausdrücklich umfassenden Zusatzvermerk (wie z.B. „AGB akzeptiert“) angenommen werden. Ansonsten widerspricht ExtraBooking der Einbeziehung von rechtsgestaltenden Elementen, wie Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Vertragsklauseln, des Auftraggebers ausdrücklich.
      Die bloße Annahme von Vorgaben betreffend den Leistungsinhalt des Auftraggebers durch ExtraBooking bewirkt daher keine Annahme von Rechtstexten des Auftraggebers, selbst wenn diese Vorgaben rechtsgestaltende Elemente beinhalten (wie z.B. „Es gelten unsere AGB.“).
    5. Vorgehen bei Widersprüchen. Für den Fall von Widersprüchen zwischen dem Angebot, etwaigen Beschreibungen von Waren oder Dienstleistungen (projektspezifische Unterlagen, allgemeine Unterlagen), etwaigen Preislisten und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ExtraBooking gelten diese in der genannten Reihenfolge. Die individuelleren Bestandteile ändern daher die generelleren Bestandteile des Vertrages automatisch ab.
      Für den Fall von Widersprüchen zwischen Vertragselementen von ExtraBooking und von Vertragselementen des Auftraggebers gehen alle Vertragselemente von ExtraBooking vor.
    6. Vorgehen bei Unwirksamkeit. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, so ist unwirksame Bestimmung bei Verträgen mit Unternehmern durch eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt, zu ersetzen.
  2. Vertragsabschluss und -laufzeit
    1. Angebot durch ExtraBooking. Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot von ExtraBooking an den Auftraggeber. Die Angebote von ExtraBooking sind freibleibend und unverbindlich. Erteilt der Auftraggeber einen Auftrag, so ist der Auftraggeber an diesen zwei Wochen ab dessen Zugang bei ExtraBooking gebunden.
    2. Angebot durch den Auftraggeber. Erteilt der Auftraggeber ausnahmsweise unaufgefordert, also ohne vorhergehendes Angebot von ExtraBooking (z.B. bei Zusatzaufträgen in laufenden Geschäftsbeziehungen), einen Auftrag an ExtraBooking, so sind Unternehmer an diesen zwei Wochen, Konsumenten eine Woche ab dessen Zugang bei ExtraBooking gebunden.
    3. Annahme durch ExtraBooking. Der Vertrag kommt daher immer erst durch die schriftliche Annahme des Auftrags durch ExtraBooking zustande.
      Die Annahme hat grundsätzlich in Schriftform, z.B. durch Auftragsbestätigung, zu erfolgen, es sei denn, dass ExtraBooking z.B. durch für den Auftraggeber ersichtliches Tätigwerden aufgrund des Auftrages zu erkennen gibt, dass ExtraBooking den Auftrag annimmt.
      Eine bloße Bestätigung des Zugangs des Auftrages, z.B. in Form einer Zugangsbestätigung eines Webshops, stellt noch keine Auftragsannahme dar.
    4. Vertragslaufzeit. Verträge auf unbestimmte Zeit sind unter Einhaltung einer etwaigen Mindestlaufzeit und unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Kalenderhalbjahr kündbar.
  3. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
    1. Erfüllungsort. Erfüllungsort ist der Sitz von ExtraBooking.
    2. Leistungsumfang. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der sich aus allen Vertragsbestandteilen ergebenden schriftlichen Leistungsbeschreibung von ExtraBooking. Nicht in das Angebot einbezogene Informationen aus anderen Quellen (z.B. Präsentationsunterlagen, Websites oder Kataloge) sind nicht Bestandteil der Leistungsbeschreibung. ExtraBooking leistet ausschließlich gegenüber Konsumenten für öffentliche Äußerungen durch ExtraBooking oder durch den Hersteller gewähr, es sei denn, dass ExtraBooking diese öffentlichen Äußerungen nicht kannte, nicht kennen musste, oder diese Äußerungen vor Abschlusses des Vertrages berichtigt wurden oder der Vertragsabschluss durch diese Äußerungen nicht beeinflusst wurde.
      Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungsbeschreibung auf Übereinstimmung mit seinen Anforderungen und auf Vollständigkeit zu überprüfen. Nach Erteilung des Auftrags sind Änderungen der Leistungsbeschreibung nur einvernehmlich möglich und können insbesondere zur Änderung von Preisen, Fristen und Terminen führen.
    3. Fachgerechte Leistung. Soweit die schriftliche Leistungsbeschreibung nichts anderes vorsieht, schuldet ExtraBooking eine fachgerechte Ausführung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Innerhalb des Rahmens der schriftlichen Leistungsbeschreibung hat ExtraBooking bei der Ausführung der Leistungen Gestaltungsfreiheit, soweit mehrere fachgerechte Möglichkeiten zur Ausführung bestehen.
    4. Austauschbare Leistungen. Soweit dies mit den Zielen des Auftrages im Einklang steht, ist ExtraBooking berechtigt, von der Leistungsbeschreibung abzuweichen und Leistungen durch andere gleichwertige Leistungen zu ersetzen.
    5. Fremdleistungen. ExtraBooking ist berechtigt, die Leistungen selbst auszuführen, oder sich bei der Erbringung der Leistungen sachkundiger Dritter zu bedienen (Fremdleistung).
    6. Vereinbarte Fremdleistungen. Im Fall, dass die Erbringung einer Leistung als Fremdleistung mit dem Auftraggeber vereinbart ist (vereinbarte Fremdleistung), besteht die vertragliche Verpflichtung ausschließlich in der Beistellung eines Dritten. ExtraBooking ist bei vereinbarten Fremdleistungen daher nur verpflichtet, jemand anderen auszuwählen, der die Leistung auf Grund eines eigenen Vertrags mit dem Auftraggeber erbringt.
      ExtraBooking ist berechtigt, die Fremdleistung nach eigener Wahl sowohl im eigenen Namen oder im Namen des Auftraggebers als auch auf eigene Rechnung oder auf Rechnung des Auftraggebers zu beauftragen.
      Sofern ExtraBooking den Vertrag im eigenen Namen und / oder auf eigene Rechnung schließt, erfolgt dies ausschließlich im Interesse des Auftraggebers zwecks vereinfachter Vertrags- und Zahlungsabwicklung. Der Dritte ist daher nicht bei der Verfolgung der Interessen von ExtraBooking tätig und damit nicht in das Interessenverfolgungsprogramm von ExtraBooking und damit auch nicht in den Risikobereich von ExtraBooking einbezogen.
      ExtraBooking ist daher bei vereinbarten Fremdleistungen nicht zur Erbringung der konkreten Leistung verpflichtet.
      Da die Leistung von ExtraBooking ausschließlich in der Beistellung eines Dritten besteht, ist der Auftraggeber verpflichtet, auf jederzeitiges Verlangen von ExtraBooking in den von ExtraBooking mit dem Dritten geschlossen Vertrag über vereinbarte Fremdleistungen einzutreten und ExtraBooking aus diesem Vertragsverhältnis schad- und klaglos zu halten.
    7. Teilbare Leistungen. Bei teilbaren Leistungen ist ExtraBooking berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.
    8. Verfall. Der Auftraggeber hat alle bei ExtraBooking bestellten oder ExtraBooking zur Bearbeitung übergebenen Leistungen fristgerecht abzuholen. Für den Fall, dass die Abholung nicht fristgerecht erfolgt, ist ExtraBooking berechtigt, Lagerkosten zu verrechnen sowie die Leistungen bei Verträgen mit Unternehmern nach drei Monaten und bei Verträgen mit Konsumenten nach sechs Monaten zu entsorgen und die Entsorgungskosten zu verrechnen.
    9. Termine und Fristen. Von ExtraBooking angegebene Termine oder Fristen zur Lieferung von Leistungen oder Waren sind unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
    10. Unvorhersehbare oder unabwendbare Ereignisse. Unvorhersehbare oder unabwendbare Ereignisse – insbesondere Säumigkeit des Auftraggebers bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen sowie für ExtraBooking unvorhersehbare und unabwendbare Verzögerungen bei ExtraBooking oder ihren Auftragnehmern – verlängern Fristen bzw. verschieben Termine um die Dauer des unvorhersehbaren und unabwendbaren Ereignisses zuzüglich der Dauer der in einem solchen Fall notwendigen organisatorischen Maßnahmen. Davon hat ExtraBooking den Auftraggeber schriftlich in Kenntnis zu setzen.
    11. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers. Der Auftraggeber hat ExtraBooking unverzüglich, ohne Aufforderung und in weiterverarbeitbarer Form alle Informationen schriftlich mitzuteilen und alle Leistungen beizustellen, die für die Erbringung der Leistungen durch ExtraBooking erforderlich sind.
      Dazu zählen insbesondere die Bereitstellung eines Ansprechpartners zur Projektkoordination, die Beistellung von Unterlagen, Materialien und Einrichtungen, die Abstimmung bei Auftragsdetails und die Abnahme (Freigabe) von Teilleistungen und Leistungen.
      Wenn die Notwendigkeit der Bereitstellung von Informationen oder Leistungen durch den Auftraggeber erst während der Erbringung der Leistungen durch ExtraBooking bekannt wird, hat der Auftraggeber diese unverzüglich nachzureichen.
      Der Auftraggeber hat die von ihm beigestellten Informationen und Leistungen selbst auf deren Tauglichkeit, Richtigkeit und Rechtmäßigkeit zu prüfen.
      Der Auftraggeber haftet für sämtliche Schäden, die durch mangelhafte, verspätete oder unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, und insbesondere auch für den ExtraBooking dadurch entstehenden Mehraufwand. Sofern ExtraBooking aufgrund mangelhafter, verspäteter oder unterlassener Mitwirkung des Auftraggebers die Leistungen nicht vereinbarungsgemäß ausführen kann, ist ExtraBooking unbeschadet anderer Rechte auch berechtigt, die Ausführung der Leistung zu unterbrechen, andere Leistungen für andere Auftraggeber einzuschieben und erst nach Abschluss dieser Leistungen die Ausführung der Leistungen für den Auftraggeber, soweit dieser seine Mitwirkungspflichten bis dahin erfüllt hat, fortzusetzen, wodurch sich alle Termine und Fristen verschieben.
      Wird ExtraBooking von Dritten wegen einer Rechtsverletzung im Zusammenhang mit vom Auftraggeber beigestellten Informationen oder Leistungen in Anspruch genommen, so hat der Auftraggeber ExtraBooking zudem schad- und klaglos zu halten und bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen.
  4. Datenschutz. Es gilt die Datenschutzerklärung von ExtraBooking.
  5. Entgelt
    1. Preise. Alle Preise verstehen sich ab Geschäftssitz bzw. -stelle von ExtraBooking bei Verträgen mit Unternehmern in Euro zzgl. Umsatzsteuer, bei Verträgen mit Konsumenten inkl. Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe.
    2. Zusatzleistungen. Alle Leistungen von ExtraBooking, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, wie insbesondere später vereinbarte Zusatzleistungen, werden gesondert entlohnt.
    3. Kostenvorschuss. ExtraBooking ist berechtigt, Kostenvorschüsse zur Deckung des eigenen Aufwandes zu verlangen.
    4. Teilleistungen. ExtraBooking ist berechtigt, Teilleistungen zu verrechnen.
    5. Ungerechtfertigter Rücktritt. Für den Fall, dass der Unternehmer von seinem Auftrag ohne krass grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden von ExtraBooking ganz oder teilweise zurücktritt, gebührt ExtraBooking trotzdem das vereinbarte Honorar. ExtraBooking muss sich in diesem Fall lediglich Ersparnisse aus noch nicht getätigten Zukäufen von Waren und Fremdleistungen anrechnen lassen. Dasselbe gilt, wenn ExtraBooking aus einem in der Sphäre des Auftraggebers liegenden wichtigen Grund vom Vertrag zurücktritt.
    6. Preisanpassung. Bei Verträgen auf unbestimmte Zeit sowie bei Verträgen mit automatischer Verlängerung der Vertragsdauer ist ExtraBooking berechtigt, jährlich eine angemessene Preisanpassung unter Berücksichtigung von Faktoren wie Inflation, Verbraucher- und Erzeugerpreisindex, Kollektivvertragsabschlüssen, Währungsschwankungen sowie von ähnlichen, von ExtraBooking nicht beeinflussbaren, externen Faktoren vorzunehmen.
      Auch sonst ist ExtraBooking berechtigt, nach Vertragsabschluss eine angemessene Preisanpassung bei einzelnen Leistungen vorzunehmen, wenn sich die Kosten dieser Leistungen um mehr als 5% erhöhen, ohne dass dies von ExtraBooking beeinflussbar ist.
      Konsumenten haben bei Vorliegen der umgekehrten Voraussetzungen auch einen Anspruch auf Senkung des Entgeltes.
  6. Zahlung
    1. Fälligkeit und Zahlbarkeit. Die Rechnungen von ExtraBooking sind netto Kassa ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig und sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, bei Online-Geschäften mit der Bestellung und sonst binnen 7 Tagen ab Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Die Übergabe bzw. ein Versand der Waren bzw. die Ausführung sonstiger Leistungen erfolgt grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung.
    2. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber gilt ein Eigentumsvorbehalt zugunsten von ExtraBooking an den von ihr gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller damit verbundenen Zinsen und Kosten als vereinbart.
      Im Falle des Verzuges ist ExtraBooking berechtigt, ihre Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Der Auftraggeber stimmt für diesen Fall der Abholung der Waren durch ExtraBooking zu. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch ExtraBooking bewirkt keinen Rücktritt vom Vertrag, außer ExtraBooking erklärt den Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich.
      Im Fall der Weiterveräußerung der Waren durch den Auftraggeber tritt der Auftraggeber seine Forderung gegen den Käufer zum Zwecke der Sicherstellung an ExtraBooking ab. ExtraBooking ist berechtigt, den Käufer von dieser Abtretung zu verständigen.
    3. Verbot der Aufrechnung und der Zurückbehaltung. Unternehmer sind selbst bei konnexen Forderungen nicht berechtigt, die eigenen Forderungen gegen Forderungen von ExtraBooking aufzurechnen, außer die Forderung des Auftraggebers wurde von ExtraBooking schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht zugunsten von Unternehmern ist ausgeschlossen.
    4. Zahlungsverzug. Für den Fall verspäteter Zahlung sind bei Verträgen mit Unternehmern die zwischen Unternehmern gültigen gesetzlichen Zinsen, zumindest jedoch 9 % per anno, bei Verträgen mit Konsumenten Zinsen in der Höhe von 9 % per anno zu bezahlen. Der Auftraggeber hat alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendigen Kosten, zu tragen.
    5. Fortgesetzter Zahlungsverzug. Nach erfolgloser Mahnung des Auftraggebers unter Setzung einer zumindest 7-tägigen Nachfrist kann ExtraBooking sämtliche, auch im Rahmen von anderen mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträgen bereits erbrachte Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen und die Erbringung noch nicht bezahlter Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Honorarforderungen vorübergehend einstellen.
      Nach fruchtlosem Verstreichen einer weiteren Woche ist ExtraBooking berechtigt, von allen Verträgen zurückzutreten und zusätzlich zur Bezahlung der bereits erbrachten Leistungen den Ersatz des entgangenen Gewinns zu fordern. Damit ist ExtraBooking auch berechtigt, bereits bezahlte Leistungen einzustellen, sofern sich aus der Einstellung der Leistung Ersparnisse ergeben. In diesem Fall ist ExtraBooking berechtigt, die Ersparnisse mit den offenen Forderungen gegenzurechnen.
      Unabhängig von diesen Möglichkeiten kann ExtraBooking selbstverständlich auch sofort nach Ablauf der Fälligkeit Klage bei Gericht einreichen.
    6. Ratenzahlung. Soweit ExtraBooking und der Auftraggeber eine Ratenzahlungsvereinbarung abschließen, gilt Terminsverlust im Fall der nicht fristgerechten Bezahlung auch nur einer Rate als vereinbart.
  7. Geheimhaltung & Abwerbeverbot
    1. Geheimhaltung. Der Auftraggeber hat alle ihm bekannten geheimhaltungswürdigen Informationen über ExtraBooking, deren Projekte und deren andere Auftraggeber geheim zu halten und darf diese auch nicht für sich selbst verwerten. Diese Vereinbarung hat auch über ein etwaiges Vertragsende hinaus Bestand. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist eine Konventionalstrafe in der Höhe von EUR 50.000,00 je Verstoß zu bezahlen.
    2. Abwerbeverbot. Der Auftraggeber darf keine anderen Auftraggeber oder Mitarbeiter von ExtraBooking abwerben. Diese Vereinbarung hat drei Jahre über ein etwaiges Vertragsende hinaus Bestand. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist eine Konventionalstrafe in der Höhe von EUR 50.000,00 je Verstoß zu bezahlen.
  8. Haftung
    1. Gefahrenübergang. Beim Versand von Waren an Unternehmer geht die Gefahr immer auf den Auftraggeber über, sobald ExtraBooking die Waren an das Beförderungsunternehmen übergeben hat. Der Versand von Waren erfolgt grundsätzlich nicht versichert, sofern der Auftraggeber nicht auf seine Kosten ExtraBooking mit der Versicherung der Waren beauftragt hat.
    2. Rügeverpflichtung des Unternehmers. Ist der Auftraggeber Unternehmer, hat dieser nach Anforderung einer Zwischenabnahme durch ExtraBooking, nach Übergabe und nach Aufnahme des Echtbetriebs die übergebenen bzw. abzunehmenden Leistungen spätestens binnen 14 Tagen jedenfalls schriftlich abzunehmen („freizugeben“) oder allfällige Mängel bzw. Schäden schriftlich zu rügen.
      Im Fall einer Zwischenabnahme kann die Weiterarbeit durch ExtraBooking erst nach erfolgter Zwischenabnahme / „Freigabe“ erfolgen. Bei nicht rechtzeitiger Abnahme bzw. Rüge gelten die Leistungen automatisch als vom Auftraggeber abgenommen.
      Verdeckte Mängel bzw. Schäden, die erst nach Ablauf von 14 Tagen, jedoch innerhalb offener Garantie-, Gewährleistungs- oder Schadenersatzfristen auftreten, sind vom Unternehmer ebenfalls binnen 14 Tagen ab Erkennbarkeit zu rügen.
      Der Rügeverpflichtung unterliegen alle Mängel oder Schäden, welche der Auftraggeber mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers bei entsprechender Kontrolle erkennen müsste.
      Die Kontrolle hat bei Zwischenabnahmen aufgrund der besonderen Bedeutung von Zwischenabnahmen zur Vermeidung von Mängeln, welche sich dann durch alle weiteren Leistungsschritte ziehen, einer finalen, detaillierten und besonders sorgfältigen Kontrolle zu entsprechen. Bei der Übergabe hat die Kontrolle, einer ersten, aber dennoch genauen Kontrolle zu entsprechen. Bei der Aufnahme des Echtbetriebes hat die Kontrolle aufgrund der besonderen Bedeutung der Aufnahme des Echtbetriebes zur Vermeidung von Schäden während des Betriebes wiederum einer finalen, detaillierten und besonders sorgfältigen Kontrolle zu entsprechen.
      Die Rüge des Auftraggebers hat den Mangel bzw. die Schäden detailliert und nachvollziehbar zu beschreiben. Bei Mängeln bzw. Schäden, die nicht ständig auftreten, sind die exakten Zeiten und Rahmenbedingungen des Auftretens der Mängel oder Schäden anzuführen. Der Auftraggeber hat ExtraBooking alle zur Untersuchung und Behebung der Mängel bzw. Schäden erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen.
      Bei nicht rechtzeitiger Rüge der Mängel durch den Auftraggeber ist die Geltendmachung von Garantie-, Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie von Ansprüchen aufgrund anderer Haftungsregelungen, insbesondere von Regressansprüchen, des Auftraggebers ausgeschlossen.
    3. Garantie. Soweit die von ExtraBooking vertriebenen Produkte über eine Herstellergarantie verfügen, ist diese Herstellergarantie direkt bei den Herstellern geltend zu machen.
      Im Fall einer Garantiezusage durch ExtraBooking beginnt die Frist zur Geltendmachung des Garantieanspruchs mit Übergabe zu laufen. Der Garantieanspruch verjährt sechs Monate ab Kenntnis des Auftraggebers vom Eintritt des Garantiefalls, spätestens aber mit Ablauf der Garantiefrist.
      Geht aus der Garantiezusage der Inhalt der Garantie nicht hervor, dann haftet ExtraBooking für die gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften.
    4. Gewährleistung. Gegenüber Unternehmern ist das Recht auf Gewährleistung auf 6 Monate und das Recht zum Gewährleistungs-Regress auf 12 Monate ab Übergabe beschränkt bzw. bei gebrauchten Waren vollständig ausgeschlossen.
      Unternehmern steht das Recht auf Verbesserung oder Austausch bzw. bei nicht wesentlichen Mängeln auch auf Preisminderung oder bei wesentlichen Mängeln auch auf Wandlung nach Wahl von ExtraBooking zu. Durch die Behebung des Mangels wird die Gewährleistungsfrist bei Unternehmern weder verlängert noch beginnt sie für den von der Mängelbehebung betroffenen Leistungsteil neu zu laufen.
    5. Irrtum, Verkürzung über die Hälfte. Gegenüber Unternehmern ist das Recht zur Anfechtung wegen Irrtums und wegen Verkürzung über die Hälfte ausgeschlossen.
    6. Schadenersatz und sonstige Ansprüche. Schadenersatzansprüche und Ansprüche aufgrund anderer Haftungsregelungen, insbesondere Regressansprüche, des Auftraggebers sind ausgeschlossen, soweit diese bei Verträgen mit Unternehmern nicht auf krass grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz bzw. bei Verträgen mit Konsumenten nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von ExtraBooking beruhen.
      Derartige Ansprüche von Unternehmern verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung.
      Von diesem Haftungsausschluss sind Ansprüche aufgrund von Personenschäden und aufgrund von anderen nicht dispositiven Haftungsvorschriften ausgenommen.
    7. Haftung bei vereinbarten Fremdleistungen. Die jeweiligen Dritten, die die vereinbarten Fremdleistungen erbringen, sind keine Erfüllungsgehilfen von ExtraBooking. ExtraBooking haftet daher ausschließlich für das Auswahlverschulden. Wird der Dritte auf Anregung des Auftraggebers herangezogen, dann haftet ExtraBooking überhaupt nicht für den Dritten.
    8. Beweislast. Eine Beweislastumkehr zu Lasten von ExtraBooking ist bei Verträgen mit Unternehmern ausgeschlossen. Insbesondere das Vorliegen des Mangels zum Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels, die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sowie das Vorliegen und der Grad eines Verschuldens sind vom Auftraggeber zu beweisen.
    9. Nachfrist. Im Fall der nicht vereinbarungsgemäßen Vertragserfüllung sind Unternehmer erst dann zur Geltendmachung von Ansprüchen berechtigt, wenn diese ExtraBooking schriftlich eine angemessene, zumindest aber vierzehntägige Nachfrist gewährt haben. Dies gilt auch für die Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund.
    10. Vertragsrücktritt. Ein Vertragsrücktritt durch den Auftraggeber ist schriftlich, sofern der Auftraggeber Unternehmer ist, mittels eingeschriebenen Briefs, zu erklären.
  9. Online Streitbeilegung
    1. Online Streitbeilegungsplattform. Zur Schlichtung von Streitigkeiten hat die EU eine „Online Streitbeilegungsplattform“ (ec.europa.eu/odr) errichtet. ExtraBooking entscheidet über eine Teilnahme an einem Streitschlichtungsverfahren im Einzelfall. Bei Fragen zur Streitschlichtung steht ExtraBooking unter office@extrabooking.com zur Verfügung.
  10. Schlussbestimmungen
    1. Anzuwendendes Recht. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und ExtraBooking ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
    2. Zwingendes Verbraucherrecht. Bei Geschäften mit einem Konsumenten sind zwingende verbraucherschützende Vorschriften des Heimatlandes des Konsumenten anzuwenden, wenn ExtraBooking seine berufliche und gewerbliche Tätigkeit auf das Heimatland des Konsumenten ausgerichtet hat.
    3. Gerichtsstand. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen ExtraBooking und Unternehmern wird das sachlich zuständige österreichische Gericht in Salzburg vereinbart. ExtraBooking ist aber auch zur Klage am allgemeinen Gerichtsstand von ExtraBooking und des Unternehmers berechtigt.