Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gutscheinkäufer

1. EXTRA BOOKING. EXTRA BOOKING verkauft Gutscheine für Leistungen von Anbietern.

2. Gutscheine. EXTRA BOOKING kauft bei Anbietern Gutscheine für Leistungen der Anbieter ein und verkauft die Gutscheine im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an die Gutscheinkäufer.

Es gibt reine Wertgutscheine sowie kombinierte Leistungs- und Wertgutscheine.

Die Anbieter sind ausschließlich Unternehmer wie beispielsweise Hotels, Restaurants, Dienstleistungsunternehmen oder Händler. Die Gutscheinkäufer können Verbraucher oder Unternehmer sein.

3. Gutscheinkauf. Zum Kauf der Gutscheine wählt der Gutscheinkäufer die gewünschten Gutscheine aus, gibt seine Kontaktdaten und Zahlungsdaten ein und bezahlt mittels einer der angegebenen Zahlungsmittel.


EXTRA BOOKING stellt die Gutscheine nach Kaufabschluss und nach vollständiger Bezahlung durch den Gutscheinkäufer aus. Am Gutschein sind der Wert des Gutscheins und der Gutscheincode, bei Leistungsgutscheinen zusätzlich eine Beschreibung der Leistung abgedruckt.

4. Gutscheinarten. Jeder über EXTRA BOOKING bezogene Gutschein hat die Funktion eines Wertgutscheins.

Der Wert des Wertgutscheins entspricht dem durch den Gutscheinkäufer bei EXTRA BOOKING für den Wertgutschein bezahlten Kaufpreis. Der Gutscheinkäufer ist berechtigt, beim Anbieter Leistungen im Wert des Wertgutscheins zu beziehen. Dies kann je nach Gutschein auf bestimmte Leistungsarten begrenzt sein oder alle Leistungen des Anbieters umfassen.
Der Wert des Wertgutscheins muss nicht auf einmal, sondern kann auch nur teilweise eingelöst werden. Bei nur teilweiser Einlösung verfällt der Restwert nicht, sondern bleibt erhalten und kann später eingelöst werden.
Der Wertgutschein verjährt entsprechend den gesetzlichen Vorschriften.

Zusätzlich zur Funktion als Wertgutschein kann ein Gutschein die Funktion eines Leistungsgutscheins haben.

Ein Leistungsgutschein berechtigt den Gutscheinkäufer zur Inanspruchnahme der im Leistungsgutschein definierten Leistung. Die tatsächliche Leistung des Anbieters darf von der definierten Leistung und insbesondere von der Darstellung auf Fotos geringfügig bzw. beim Vorliegen guter Gründe auch weitergehend abweichen.

Die Einlösung eines Leistungsgutscheins kann an die Einhaltung bestimmter Termine, Fristen oder Bedingungen gebunden sein, ansonsten verjährt der Leistungsgutschein entsprechend den gesetzlichen Vorschriften. Der Gutscheinkäufer ist selbst verantwortlich, sicherzustellen, dass er etwaige Termine, Fristen und Bedingungen einhalten kann.

Verfällt der Leistungsgutschein aufgrund der Nichteinhaltung eines bereits am Gutschein selbst oder später zwischen dem Anbieter und dem Gutscheinkäufer fixierten Termins, z.B. „gültig zur Inspruchnahme an einem bestimmten Tag / zu einer bestimmten Zeit“ oder „gültig zur Teilnahme an einer bestimmten Tour“, dann verfällt ausnahmsweise auch die Funktion als Wertgutschein.

Verfällt ein Leistungsgutschein hingegen aufgrund der Nichteinhaltung von Fristen oder Bedingungen, so ist der Gutschein immer noch als Wertgutschein gültig.

5. Gutscheineinlösung. Die Gutscheine berechtigen die Gutscheinkäufer zur Einlösung des Wertes bzw. bei Leistungsgutscheinen zur Inanspruchnahme der Leistungen beim jeweiligen Anbieter zu dessen Geschäftsbedingungen. Eine Einlösung von Gutscheinen bei EXTRA BOOKING ist in keinem Fall möglich.

Zur Einlösung des Gutscheins ist die ausgedruckte oder digitale Vorlage des Gutscheins beim Anbieter notwendig.

Ein Gutschein kann nur entweder als Wertgutschein oder als Leistungsgutschein eingesetzt werden.
Wird der Leistungsteil in Anspruch genommen, ist der Gutschein vollständig eingelöst. Eine zusätzliche Inanspruchnahme des Wertes ist nicht mehr möglich.

Ist die Einlösung der Leistung an eine Frist oder Bedingung gebunden und wird diese Frist versäumt oder ist die Bedingung nicht mehr realisierbar, dann verfällt der Leistungsteil des Gutscheins. Der Wertteil des Gutscheins wird davon nicht berührt. Der Gutschein ist dann immer noch ein Wertgutschein.

Wird auch nur ein Teil des Werts in Anspruch genommen, kann der Leistungsteil nicht mehr eingelöst werden. Der Gutschein hat dann bis zum vollständigen Verbrauch des Werts nur noch die Funktion des Wertgutscheins.

Eine Barablöse der Gutscheine ist weder bei EXTRA BOOKING noch beim Anbieter möglich.

6. Übertragung der Gutscheine. Alle Gutscheine sind vom Gutscheinkäufer frei an einen Dritten übertragbar.

7. Haftung für die Gutscheine. EXTRA BOOKING haftet nur für die Verität des Gutscheins, also dass das im Gutschein verbriefte Recht auf Leistung auch tatsächlich besteht.

EXTRA BOOKING haftet jedoch nicht für die Bonität des Gutscheins, also für das Bonitäts- und Insolvenzrisiko des Anbieters, und auch nicht für die Qualität der Leistungen des Anbieters. Ausgenommen davon sind Bonitäts- und Insolvenzrisiken und Qualitätsmängel, die EXTRA BOOKING zum Zeitpunkt des Gutscheinverkaufs kennen hätte müssen.

Der Gutscheinkäufer ist für die sichere Verwahrung des Gutscheincodes selbst verantwortlich.

8. Rückgabe oder Sperre von Gutscheinen. Im Verlustfall ist eine Sperre des Gutscheincodes durch EXTRA BOOKING nicht möglich, da EXTRA BOOKING aufgrund der freien Übertragbarkeit der Gutscheine über keine Möglichkeiten zur Kontrolle verfügt, wer zum Zeitpunkt einer etwaigen Sperranforderung der rechtmäßige Besitzer des Gutscheins bzw. über diesen verfügungsberechtigt ist.

Eine Rückgabe von Gutscheinen an EXTRA BOOKING ist nicht möglich. Ausgenommen davon ist eine Rückgabe im Rahmen des gesetzlichen Widerrufsrechts im Fernabsatz durch den Gutscheinkäufer.

9. Weitere Leistungen. EXTRA BOOKING erbringt zusätzlich weitere Leistungen für Anbieter. Dabei fungiert EXTRA BOOKING ausschließlich als Vertragspartner der Anbieter. Bei Fragen der Kunden der Anbieter zu diesen Leistungen stehen die jeweiligen Anbieter gerne zur Verfügung.

10. AGB. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von EXTRA BOOKING.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der EXTRA BOOKING GmbH, im Folgenden kurz EXTRA BOOKING genannt.

1. Geltung

1.1. Vertragsgrundlagen. EXTRA BOOKING schließt ihre Verträge und erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage ihrer schriftlichen Angebote, sowie der jeweils gültigen Fassung etwaiger in das Angebot einbezogener Beschreibungen von Waren oder Dienstleistungen (z.B. individuelle Pflichtenhefte oder allgemeine Produktfolder), Preislisten sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Die Beschreibungen von Waren oder Dienstleistungen, Preislisten und Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit diese nicht bloß projektspezifisch sind (z.B. individuelles Pflichtenheft) für alle Rechtsbeziehungen zwischen EXTRA BOOKING und dem Auftraggeber und liegen sohin ab dem ersten Vertragsabschluss automatisch allen weiteren Vertragsabschlüssen zwischen EXTRA BOOKING und dem jeweiligen Auftraggeber in der jeweils aktuellsten Fassung zugrunde, auch wenn auf diese Preislisten, Produktbeschreibungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht mehr ausdrücklich Bezug genommen wird.

1.2. Zukünftige Änderungen. Änderungen der Beschreibungen von Waren oder Dienstleistungen, Preislisten und Allgemeinen Geschäftsbedingungen von EXTRA BOOKING werden dem Auftraggeber schriftlich bekanntgegeben und gelten als vereinbart, wenn Unternehmer nicht binnen zwei und Konsumenten nicht binnen vier Wochen widersprechen. Ab Gültigkeit der neuen Vereinbarung gelten die Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für alle anderen noch laufenden Verträge.

1.3. Zusatzvereinbarungen. Alle Formen von Zusatzvereinbarungen, sowohl vor Vertragsabschluss als auch während der Vertragslaufzeit bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Das gilt gegenüber Unternehmern auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.

1.4. Vertragsbestandteile von Seiten des Auftraggebers. Von Seiten des Auftraggebers kommende Vorgaben betreffend den Leistungsinhalt, wie Lastenhefte, werden selbst bei Kenntnis von EXTRA BOOKING nur dann Vertragsbestandteil, wenn diese von EXTRA BOOKING in das Angebot integriert oder von EXTRA BOOKING zum Beispiel durch Verweise auf diese Vorgaben sonst ausdrücklich akzeptiert werden.

Von Seiten des Auftraggebers kommende rechtsgestaltende Elemente, wie Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Vertragsklauseln, werden selbst bei Kenntnis von EXTRA BOOKING nur dann wirksam, wenn diese von EXTRA BOOKING mit einem diese Rechtstexte ausdrücklich umfassenden Zusatzvermerk (wie z.B. „AGB akzeptiert“) angenommen werden. Ansonsten widerspricht EXTRA BOOKING der Einbeziehung von rechtsgestaltenden Elementen, wie Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Vertragsklauseln, des Auftraggebers ausdrücklich.

Die bloße Annahme von Vorgaben betreffend den Leistungsinhalt des Auftraggebers durch EXTRA BOOKING bewirkt daher keine Annahme von Rechtstexten des Auftraggebers, selbst wenn diese Vorgaben rechtsgestaltende Elemente beinhalten (wie z.B. „Es gelten unsere AGB.“).

1.5. Vorgehen bei Widersprüchen. Für den Fall von Widersprüchen zwischen dem Angebot, etwaigen Beschreibungen von Waren oder Dienstleistungen (projektspezifische Unterlagen, allgemeine Unterlagen), etwaigen Preislisten und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von EXTRA BOOKING gelten diese in der genannten Reihenfolge. Die individuelleren Bestandteile ändern daher die generelleren Bestandteile des Vertrages automatisch ab.

Für den Fall von Widersprüchen zwischen Vertragselementen von EXTRA BOOKING und von Vertragselementen des Auftraggebers gehen alle Vertragselemente von EXTRA BOOKING vor.

1.6. Vorgehen bei Unwirksamkeit. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, so ist unwirksame Bestimmung bei Verträgen mit Unternehmern durch eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Vertragsabschluss und -laufzeit

2.1. Angebot durch EXTRA BOOKING. Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot von EXTRA BOOKING an den Auftraggeber. Die Angebote von EXTRA BOOKING sind freibleibend und unverbindlich. Erteilt der Auftraggeber einen Auftrag, so ist der Auftraggeber an diesen zwei Wochen ab dessen Zugang bei EXTRA BOOKING gebunden.

2.2. Angebot durch den Auftraggeber. Erteilt der Auftraggeber ausnahmsweise unaufgefordert, also ohne vorhergehendes Angebot von EXTRA BOOKING (z.B. bei Zusatzaufträgen in laufenden Geschäftsbeziehungen), einen Auftrag an EXTRA BOOKING, so sind Unternehmer an diesen zwei Wochen, Konsumenten eine Woche ab dessen Zugang bei EXTRA BOOKING gebunden.

2.3. Annahme durch EXTRA BOOKING. Der Vertrag kommt daher immer erst durch die schriftliche Annahme des Auftrags durch EXTRA BOOKING zustande.

Die Annahme hat grundsätzlich in Schriftform, z.B. durch Auftragsbestätigung, zu erfolgen, es sei denn, dass EXTRA BOOKING z.B. durch für den Auftraggeber ersichtliches Tätigwerden aufgrund des Auftrages zu erkennen gibt, dass EXTRA BOOKING den Auftrag annimmt.

Eine bloße Bestätigung des Zugangs des Auftrages, z.B. in Form einer Zugangsbestätigung eines Webshops, stellt noch keine Auftragsannahme dar.

2.4. Vertragslaufzeit. Verträge auf unbestimmte Zeit sind unter Einhaltung einer etwaigen Mindestlaufzeit und unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Kalenderhalbjahr kündbar.

3. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

3.1. Erfüllungsort. Erfüllungsort ist der Sitz von EXTRA BOOKING.

3.2. Leistungsumfang. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der sich aus allen Vertragsbestandteilen ergebenden schriftlichen Leistungsbeschreibung von EXTRA BOOKING. Nicht in das Angebot einbezogene Informationen aus anderen Quellen (z.B. Präsentationsunterlagen, Websites oder Kataloge) sind nicht Bestandteil der Leistungsbeschreibung. EXTRA BOOKING leistet ausschließlich gegenüber Konsumenten für öffentliche Äußerungen durch EXTRA BOOKING oder durch den Hersteller gewähr, es sei denn, dass EXTRA BOOKING diese öffentlichen Äußerungen nicht kannte, nicht kennen musste, oder diese Äußerungen vor Abschlusses des Vertrages berichtigt wurden oder der Vertragsabschluss durch diese Äußerungen nicht beeinflusst wurde.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungsbeschreibung auf Übereinstimmung mit seinen Anforderungen und auf Vollständigkeit zu überprüfen. Nach Erteilung des Auftrags sind Änderungen der Leistungsbeschreibung nur einvernehmlich möglich und können insbesondere zur Änderung von Preisen, Fristen und Terminen führen.

3.3. Fachgerechte Leistung. Soweit die schriftliche Leistungsbeschreibung nichts anderes vorsieht, schuldet EXTRA BOOKING eine fachgerechte Ausführung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Innerhalb des Rahmens der schriftlichen Leistungsbeschreibung hat EXTRA BOOKING bei der Ausführung der Leistungen Gestaltungsfreiheit, soweit mehrere fachgerechte Möglichkeiten zur Ausführung bestehen.

3.4. Austauschbare Leistungen. Soweit dies mit den Zielen des Auftrages im Einklang steht, ist EXTRA BOOKING berechtigt, von der Leistungsbeschreibung abzuweichen und Leistungen durch andere gleichwertige Leistungen zu ersetzen.

3.5. Fremdleistungen. EXTRA BOOKING ist berechtigt, die Leistungen selbst auszuführen, oder sich bei der Erbringung der Leistungen sachkundiger Dritter zu bedienen (Fremdleistung).

3.6. Vereinbarte Fremdleistungen. Im Fall, dass die Erbringung einer Leistung als Fremdleistung mit dem Auftraggeber vereinbart ist (vereinbarte Fremdleistung), besteht die vertragliche Verpflichtung ausschließlich in der Beistellung eines Dritten. EXTRA BOOKING ist bei vereinbarten Fremdleistungen daher nur verpflichtet, jemand anderen auszuwählen, der die Leistung auf Grund eines eigenen Vertrags mit dem Auftraggeber erbringt.

EXTRA BOOKING ist berechtigt, die Fremdleistung nach eigener Wahl sowohl im eigenen Namen oder im Namen des Auftraggebers als auch auf eigene Rechnung oder auf Rechnung des Auftraggebers zu beauftragen.

Sofern EXTRA BOOKING den Vertrag im eigenen Namen und / oder auf eigene Rechnung schließt, erfolgt dies ausschließlich im Interesse des Auftraggebers zwecks vereinfachter Vertrags- und Zahlungsabwicklung. Der Dritte ist daher nicht bei der Verfolgung der Interessen von EXTRA BOOKING tätig und damit nicht in das Interessenverfolgungsprogramm von EXTRA BOOKING und damit auch nicht in den Risikobereich von EXTRA BOOKING einbezogen.

EXTRA BOOKING ist daher bei vereinbarten Fremdleistungen nicht zur Erbringung der konkreten Leistung verpflichtet.

Da die Leistung von EXTRA BOOKING ausschließlich in der Beistellung eines Dritten besteht, ist der Auftraggeber verpflichtet, auf jederzeitiges Verlangen von EXTRA BOOKING in den von EXTRA BOOKING mit dem Dritten geschlossen Vertrag über vereinbarte Fremdleistungen einzutreten und EXTRA BOOKING aus diesem Vertragsverhältnis schad- und klaglos zu halten.

3.7. Teilbare Leistungen. Bei teilbaren Leistungen ist EXTRA BOOKING berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.

3.8. Verfall. Der Auftraggeber hat alle bei EXTRA BOOKING bestellten oder EXTRA BOOKING zur Bearbeitung übergebenen Leistungen fristgerecht abzuholen. Für den Fall, dass die Abholung nicht fristgerecht erfolgt, ist EXTRA BOOKING berechtigt, Lagerkosten zu verrechnen sowie die Leistungen bei Verträgen mit Unternehmern nach drei Monaten und bei Verträgen mit Konsumenten nach sechs Monaten zu entsorgen und die Entsorgungskosten zu verrechnen.

3.9. Termine und Fristen. Von EXTRA BOOKING angegebene Termine oder Fristen zur Lieferung von Leistungen oder Waren sind unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

3.10. Unvorhersehbare oder unabwendbare Ereignisse. Unvorhersehbare oder unabwendbare Ereignisse – insbesondere Säumigkeit des Auftraggebers bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen sowie für EXTRA BOOKING unvorhersehbare und unabwendbare Verzögerungen bei EXTRA BOOKING oder ihren Auftragnehmern – verlängern Fristen bzw. verschieben Termine um die Dauer des unvorhersehbaren und unabwendbaren Ereignisses zuzüglich der Dauer der in einem solchen Fall notwendigen organisatorischen Maßnahmen. Davon hat EXTRA BOOKING den Auftraggeber schriftlich in Kenntnis zu setzen.

3.11. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers. Der Auftraggeber hat EXTRA BOOKING unverzüglich, ohne Aufforderung und in weiterverarbeitbarer Form alle Informationen schriftlich mitzuteilen und alle Leistungen beizustellen, die für die Erbringung der Leistungen durch EXTRA BOOKING erforderlich sind.

Dazu zählen insbesondere die Bereitstellung eines Ansprechpartners zur Projektkoordination, die Beistellung von Unterlagen, Materialien und Einrichtungen, die Abstimmung bei Auftragsdetails und die Abnahme (Freigabe) von Teilleistungen und Leistungen.

Wenn die Notwendigkeit der Bereitstellung von Informationen oder Leistungen durch den Auftraggeber erst während der Erbringung der Leistungen durch EXTRA BOOKING bekannt wird, hat der Auftraggeber diese unverzüglich nachzureichen.

Der Auftraggeber hat die von ihm beigestellten Informationen und Leistungen selbst auf deren Tauglichkeit, Richtigkeit und Rechtmäßigkeit zu prüfen.

Der Auftraggeber haftet für sämtliche Schäden, die durch mangelhafte, verspätete oder unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, und insbesondere auch für den EXTRA BOOKING dadurch entstehenden Mehraufwand. Sofern EXTRA BOOKING aufgrund mangelhafter, verspäteter oder unterlassener Mitwirkung des Auftraggebers die Leistungen nicht vereinbarungsgemäß ausführen kann, ist EXTRA BOOKING unbeschadet anderer Rechte auch berechtigt, die Ausführung der Leistung zu unterbrechen, andere Leistungen für andere Auftraggeber einzuschieben und erst nach Abschluss dieser Leistungen die Ausführung der Leistungen für den Auftraggeber, soweit dieser seine Mitwirkungspflichten bis dahin erfüllt hat, fortzusetzen, wodurch sich alle Termine und Fristen verschieben.

Wird EXTRA BOOKING von Dritten wegen einer Rechtsverletzung im Zusammenhang mit vom Auftraggeber beigestellten Informationen oder Leistungen in Anspruch genommen, so hat der Auftraggeber EXTRA BOOKING zudem schad- und klaglos zu halten und bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen.

4. Datenschutz. Es gilt die Datenschutzerklärung von EXTRA BOOKING.

5. Entgelt

5.1. Preise. Alle Preise verstehen sich ab Geschäftssitz bzw. -stelle von EXTRA BOOKING bei Verträgen mit Unternehmern in Euro zzgl. Umsatzsteuer, bei Verträgen mit Konsumenten inkl. Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe.

5.2. Zusatzleistungen. Alle Leistungen von EXTRA BOOKING, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, wie insbesondere später vereinbarte Zusatzleistungen, werden gesondert entlohnt.

5.3. Kostenvorschuss. EXTRA BOOKING ist berechtigt, Kostenvorschüsse zur Deckung des eigenen Aufwandes zu verlangen.

5.4. Teilleistungen. EXTRA BOOKING ist berechtigt, Teilleistungen zu verrechnen.

5.5. Ungerechtfertigter Rücktritt. Für den Fall, dass der Unternehmer von seinem Auftrag ohne krass grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden von EXTRA BOOKING ganz oder teilweise zurücktritt, gebührt EXTRA BOOKING trotzdem das vereinbarte Honorar. EXTRA BOOKING muss sich in diesem Fall lediglich Ersparnisse aus noch nicht getätigten Zukäufen von Waren und Fremdleistungen anrechnen lassen. Dasselbe gilt, wenn EXTRA BOOKING aus einem in der Sphäre des Auftraggebers liegenden wichtigen Grund vom Vertrag zurücktritt.

5.6. Preisanpassung. Bei Verträgen auf unbestimmte Zeit sowie bei Verträgen mit automatischer Verlängerung der Vertragsdauer ist EXTRA BOOKING berechtigt, jährlich eine angemessene Preisanpassung unter Berücksichtigung von Faktoren wie Inflation, Verbraucher- und Erzeugerpreisindex, Kollektivvertragsabschlüssen, Währungsschwankungen sowie von ähnlichen, von EXTRA BOOKING nicht beeinflussbaren, externen Faktoren vorzunehmen.

Auch sonst ist EXTRA BOOKING berechtigt, nach Vertragsabschluss eine angemessene Preisanpassung bei einzelnen Leistungen vorzunehmen, wenn sich die Kosten dieser Leistungen um mehr als 5% erhöhen, ohne dass dies von EXTRA BOOKING beeinflussbar ist.

Konsumenten haben bei Vorliegen der umgekehrten Voraussetzungen auch einen Anspruch auf Senkung des Entgeltes.

6. Zahlung

6.1. Fälligkeit und Zahlbarkeit. Die Rechnungen von EXTRA BOOKING sind netto Kassa ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig und sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, bei Online-Geschäften mit der Bestellung und sonst binnen 7 Tagen ab Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Die Übergabe bzw. ein Versand der Waren bzw. die Ausführung sonstiger Leistungen erfolgt grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung.

6.2. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber gilt ein Eigentumsvorbehalt zugunsten von EXTRA BOOKING an den von ihr gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller damit verbundenen Zinsen und Kosten als vereinbart.

Im Falle des Verzuges ist EXTRA BOOKING berechtigt, ihre Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Der Auftraggeber stimmt für diesen Fall der Abholung der Waren durch EXTRA BOOKING zu. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch EXTRA BOOKING bewirkt keinen Rücktritt vom Vertrag, außer EXTRA BOOKING erklärt den Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich.

Im Fall der Weiterveräußerung der Waren durch den Auftraggeber tritt der Auftraggeber seine Forderung gegen den Käufer zum Zwecke der Sicherstellung an EXTRA BOOKING ab. EXTRA BOOKING ist berechtigt, den Käufer von dieser Abtretung zu verständigen.

6.3. Verbot der Aufrechnung und der Zurückbehaltung. Unternehmer sind selbst bei konnexen Forderungen nicht berechtigt, die eigenen Forderungen gegen Forderungen von EXTRA BOOKING aufzurechnen, außer die Forderung des Auftraggebers wurde von EXTRA BOOKING schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht zugunsten von Unternehmern ist ausgeschlossen.

6.4. Zahlungsverzug. Für den Fall verspäteter Zahlung sind bei Verträgen mit Unternehmern die zwischen Unternehmern gültigen gesetzlichen Zinsen, zumindest jedoch 9 % per anno, bei Verträgen mit Konsumenten Zinsen in der Höhe von 9 % per anno zu bezahlen. Der Auftraggeber hat alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendigen Kosten, zu tragen.

6.5. Fortgesetzter Zahlungsverzug. Nach erfolgloser Mahnung des Auftraggebers unter Setzung einer zumindest 7-tägigen Nachfrist kann EXTRA BOOKING sämtliche, auch im Rahmen von anderen mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträgen bereits erbrachte Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen und die Erbringung noch nicht bezahlter Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Honorarforderungen vorübergehend einstellen.

Nach fruchtlosem Verstreichen einer weiteren Woche ist EXTRA BOOKING berechtigt, von allen Verträgen zurückzutreten und zusätzlich zur Bezahlung der bereits erbrachten Leistungen den Ersatz des entgangenen Gewinns zu fordern. Damit ist EXTRA BOOKING auch berechtigt, bereits bezahlte Leistungen einzustellen, sofern sich aus der Einstellung der Leistung Ersparnisse ergeben. In diesem Fall ist EXTRA BOOKING berechtigt, die Ersparnisse mit den offenen Forderungen gegenzurechnen.

Unabhängig von diesen Möglichkeiten kann EXTRA BOOKING selbstverständlich auch sofort nach Ablauf der Fälligkeit Klage bei Gericht einreichen.

6.6. Ratenzahlung. Soweit EXTRA BOOKING und der Auftraggeber eine Ratenzahlungsvereinbarung abschließen, gilt Terminsverlust im Fall der nicht fristgerechten Bezahlung auch nur einer Rate als vereinbart.

7. Geheimhaltung & Abwerbeverbot

7.1. Geheimhaltung. Der Auftraggeber hat alle ihm bekannten geheimhaltungswürdigen Informationen über EXTRA BOOKING, deren Projekte und deren andere Auftraggeber geheim zu halten und darf diese auch nicht für sich selbst verwerten. Diese Vereinbarung hat auch über ein etwaiges Vertragsende hinaus Bestand. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist eine Konventionalstrafe in der Höhe von EUR 50.000,00 je Verstoß zu bezahlen.

7.2. Abwerbeverbot. Der Auftraggeber darf keine anderen Auftraggeber oder Mitarbeiter von EXTRA BOOKING abwerben. Diese Vereinbarung hat drei Jahre über ein etwaiges Vertragsende hinaus Bestand. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist eine Konventionalstrafe in der Höhe von EUR 50.000,00 je Verstoß zu bezahlen.

8. Haftung

8.1. Gefahrenübergang. Beim Versand von Waren an Unternehmer geht die Gefahr immer auf den Auftraggeber über, sobald EXTRA BOOKING die Waren an das Beförderungsunternehmen übergeben hat. Der Versand von Waren erfolgt grundsätzlich nicht versichert, sofern der Auftraggeber nicht auf seine Kosten EXTRA BOOKING mit der Versicherung der Waren beauftragt hat.

8.2. Rügeverpflichtung des Unternehmers. Ist der Auftraggeber Unternehmer, hat dieser nach Anforderung einer Zwischenabnahme durch EXTRA BOOKING, nach Übergabe und nach Aufnahme des Echtbetriebs die übergebenen bzw. abzunehmenden Leistungen spätestens binnen 14 Tagen jedenfalls schriftlich abzunehmen („freizugeben“) oder allfällige Mängel bzw. Schäden schriftlich zu rügen.

Im Fall einer Zwischenabnahme kann die Weiterarbeit durch EXTRA BOOKING erst nach erfolgter Zwischenabnahme / „Freigabe“ erfolgen. Bei nicht rechtzeitiger Abnahme bzw. Rüge gelten die Leistungen automatisch als vom Auftraggeber abgenommen.

Verdeckte Mängel bzw. Schäden, die erst nach Ablauf von 14 Tagen, jedoch innerhalb offener Garantie-, Gewährleistungs- oder Schadenersatzfristen auftreten, sind vom Unternehmer ebenfalls binnen 14 Tagen ab Erkennbarkeit zu rügen.

Der Rügeverpflichtung unterliegen alle Mängel oder Schäden, welche der Auftraggeber mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers bei entsprechender Kontrolle erkennen müsste.

Die Kontrolle hat bei Zwischenabnahmen aufgrund der besonderen Bedeutung von Zwischenabnahmen zur Vermeidung von Mängeln, welche sich dann durch alle weiteren Leistungsschritte ziehen, einer finalen, detaillierten und besonders sorgfältigen Kontrolle zu entsprechen. Bei der Übergabe hat die Kontrolle, einer ersten, aber dennoch genauen Kontrolle zu entsprechen. Bei der Aufnahme des Echtbetriebes hat die Kontrolle aufgrund der besonderen Bedeutung der Aufnahme des Echtbetriebes zur Vermeidung von Schäden während des Betriebes wiederum einer finalen, detaillierten und besonders sorgfältigen Kontrolle zu entsprechen.

Die Rüge des Auftraggebers hat den Mangel bzw. die Schäden detailliert und nachvollziehbar zu beschreiben. Bei Mängeln bzw. Schäden, die nicht ständig auftreten, sind die exakten Zeiten und Rahmenbedingungen des Auftretens der Mängel oder Schäden anzuführen. Der Auftraggeber hat EXTRA BOOKING alle zur Untersuchung und Behebung der Mängel bzw. Schäden erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen.

Bei nicht rechtzeitiger Rüge der Mängel durch den Auftraggeber ist die Geltendmachung von Garantie-, Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie von Ansprüchen aufgrund anderer Haftungsregelungen, insbesondere von Regressansprüchen, des Auftraggebers ausgeschlossen.

8.3. Garantie. Soweit die von EXTRA BOOKING vertriebenen Produkte über eine Herstellergarantie verfügen, ist diese Herstellergarantie direkt bei den Herstellern geltend zu machen.

Im Fall einer Garantiezusage durch EXTRA BOOKING beginnt die Frist zur Geltendmachung des Garantieanspruchs mit Übergabe zu laufen. Der Garantieanspruch verjährt sechs Monate ab Kenntnis des Auftraggebers vom Eintritt des Garantiefalls, spätestens aber mit Ablauf der Garantiefrist.

Geht aus der Garantiezusage der Inhalt der Garantie nicht hervor, dann haftet EXTRA BOOKING für die gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften.

8.4. Gewährleistung. Gegenüber Unternehmern ist das Recht auf Gewährleistung auf 6 Monate und das Recht zum Gewährleistungs-Regress auf 12 Monate ab Übergabe beschränkt bzw. bei gebrauchten Waren vollständig ausgeschlossen.

Unternehmern steht das Recht auf Verbesserung oder Austausch bzw. bei nicht wesentlichen Mängeln auch auf Preisminderung oder bei wesentlichen Mängeln auch auf Wandlung nach Wahl von EXTRA BOOKING zu. Durch die Behebung des Mangels wird die Gewährleistungsfrist bei Unternehmern weder verlängert noch beginnt sie für den von der Mängelbehebung betroffenen Leistungsteil neu zu laufen.

8.5. Irrtum, Verkürzung über die Hälfte. Gegenüber Unternehmern ist das Recht zur Anfechtung wegen Irrtums und wegen Verkürzung über die Hälfte ausgeschlossen.

8.6. Schadenersatz und sonstige Ansprüche. Schadenersatzansprüche und Ansprüche aufgrund anderer Haftungsregelungen, insbesondere Regressansprüche, des Auftraggebers sind ausgeschlossen, soweit diese bei Verträgen mit Unternehmern nicht auf krass grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz bzw. bei Verträgen mit Konsumenten nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von EXTRA BOOKING beruhen.

Derartige Ansprüche von Unternehmern verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung.

Von diesem Haftungsausschluss sind Ansprüche aufgrund von Personenschäden und aufgrund von anderen nicht dispositiven Haftungsvorschriften ausgenommen.

8.7. Haftung bei vereinbarten Fremdleistungen. Die jeweiligen Dritten, die die vereinbarten Fremdleistungen erbringen, sind keine Erfüllungsgehilfen von EXTRA BOOKING. EXTRA BOOKING haftet daher ausschließlich für das Auswahlverschulden. Wird der Dritte auf Anregung des Auftraggebers herangezogen, dann haftet EXTRA BOOKING überhaupt nicht für den Dritten.

8.8. Beweislast. Eine Beweislastumkehr zu Lasten von EXTRA BOOKING ist bei Verträgen mit Unternehmern ausgeschlossen. Insbesondere das Vorliegen des Mangels zum Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels, die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sowie das Vorliegen und der Grad eines Verschuldens sind vom Auftraggeber zu beweisen.

8.9. Nachfrist. Im Fall der nicht vereinbarungsgemäßen Vertragserfüllung sind Unternehmer erst dann zur Geltendmachung von Ansprüchen berechtigt, wenn diese EXTRA BOOKING schriftlich eine angemessene, zumindest aber vierzehntägige Nachfrist gewährt haben. Dies gilt auch für die Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund.

8.10. Vertragsrücktritt. Ein Vertragsrücktritt durch den Auftraggeber ist schriftlich, sofern der Auftraggeber Unternehmer ist, mittels eingeschriebenen Briefs, zu erklären.

9. Online Streitbeilegung

9.1. Online Streitbeilegungsplattform. Zur Schlichtung von Streitigkeiten hat die EU eine „Online Streitbeilegungsplattform“ (ec.europa.eu/odr) errichtet. EXTRA BOOKING entscheidet über eine Teilnahme an einem Streitschlichtungsverfahren im Einzelfall. Bei Fragen zur Streitschlichtung steht EXTRA BOOKING unter office@EXTRA BOOKING.com zur Verfügung.

10. Schlussbestimmungen

10.1. Anzuwendendes Recht. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und EXTRA BOOKING ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

10.2. Zwingendes Verbraucherrecht. Bei Geschäften mit einem Konsumenten sind zwingende verbraucherschützende Vorschriften des Heimatlandes des Konsumenten anzuwenden, wenn EXTRA BOOKING seine berufliche und gewerbliche Tätigkeit auf das Heimatland des Konsumenten ausgerichtet hat.

10.3. Gerichtsstand. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen EXTRA BOOKING und Unternehmern wird das sachlich zuständige österreichische Gericht in Salzburg vereinbart. EXTRA BOOKING ist aber auch zur Klage am allgemeinen Gerichtsstand von EXTRA BOOKING und des Unternehmers berechtigt.